Studiengänge
Die EFHD
Aktuell
Internationales
Forschung
Alumni
Home
|
Zulassung
Der Master-Studiengang „Pflegewissenschaft“ nimmt Studierende auf,
- die über eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder eine
Zulassung zum Studium über BBB-Prüfung (= Prüfung für besonders begabte Berufstätige)
verfügen;
- die einen ersten einschlägigen, berufsqualifizierender Hochschulabschluss
(Gesundheit, Pflege, Sozialwissenschaften, Medizin etc.) nachweisen können.
Ein vorangegangenes Bachelor- oder Diplomstudium sollte mindestens
sechs Semester umfassen.
Andere vergleichbare Studienabschlüsse können durch den Zulassungsausschuss
nach Überprüfung zugelassen werden;
- die nachweisen, dass sie über fundierte pflegewissenschaftliche/
gesundheitswissenschaftliche Kenntnisse verfügen,
z. B. durch ein Abschlusszeugnis mit einem Notendurchschnitt besser als 2,5.
Geht die Eignung des/der BewerberIn aus den eingereichten Unterlagen
nicht ausreichend hervor, entscheidet der Prüfungsausschuss
durch ein Bewerbungsgespräch über die Zulassung zum Studium.
- die als ausländische StudienbewerberInnen ausreichende Deutschkenntnisse
nachweisen bzw. standardisierte Deutschtest bestanden haben
(sofern sie nicht ihr Bachelor- oder Diplomstudium an der EFHD absolviert haben).
Zum Studium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze
durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen.
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigen,
entscheiden folgende Kriterien über die Zulassung zum Studium:
- Die BewerberInnen mit den besten Noten bzw. besten Gesprächsergebnissen
erhalten eine Zusage für den Studienplatz.
Darüber hinaus werden BewerberInnen mit umfangreicher Fortbildung
oder besonderer Berufserfahrung (z. B. Leitungserfahrung,
Mentorenkurs etc.) bevorzugt behandelt.
- 10 % der Studienplätze werden für externe BewerberInnen,
die nicht ihren ersten Studienabschluss an der EFHD abgelegt haben,
vorgehalten.
|
© Evangelische Fachhochschule Darmstadt: Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt
Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet.